Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pamsound
Pamsound · [Anschrift ergänzen] · [Rechtsform / Inhaber ergänzen]
Hinweis: Diese Fassung ist als strukturierte Arbeitsvorlage gedacht und sollte vor Veröffentlichung rechtlich geprüft sowie mit deinen tatsächlichen Unternehmensdaten ergänzt werden.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Pamsound gegenüber Unternehmern, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Pamsound ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots, vereinbarte Vorauszahlung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Text- oder Schriftform.
§ 3 Angebotsunterlagen, Planungen und Rechte
- Konzepte, Kalkulationen, Zeichnungen, Visualisierungen, technische Planungen und Dokumentationen bleiben Eigentum von Pamsound beziehungsweise urheberrechtlich geschützt.
- Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit Zustimmung zulässig.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls Transport-, Verpackungs-, Versand- oder Versicherungskosten.
- Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können Projektleistungen anteilig bei Auftragserteilung, Lieferbereitschaft und Abnahme berechnet werden.
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
§ 5 Finanzierung und Bereitstellung
- Bei Finanzierung über Leasing- oder Finanzierungspartner hat der Kunde erforderliche Übergabe-, Übernahme- oder Abnahmebestätigungen rechtzeitig zu unterzeichnen.
- Wird ein Termin durch den Kunden verschoben, obwohl Ware bereitgestellt ist, können Lager-, Transport- und Organisationskosten entstehen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig alle baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit.
- Dazu gehören insbesondere Strom, Netzwerk, Zugang zu Montageflächen, freie Arbeitsbereiche und erreichbare Ansprechpartner.
- Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten auslösen.
§ 7 Liefer- und Leistungszeiten
- Liefer- und Installationstermine werden projektbezogen abgestimmt.
- Fristen beginnen erst, wenn technische Fragen geklärt, notwendige Vorleistungen erbracht und fällige Zahlungen eingegangen sind.
- Höhere Gewalt oder nicht von Pamsound zu vertretende Ereignisse verlängern Fristen angemessen.
§ 8 Terminverschiebung durch den Kunden
- Kann eine Leistung wegen fehlender Voraussetzungen vor Ort nicht erbracht werden, gilt dies als kundenseitige Terminverschiebung.
- Pamsound kann dadurch entstehende Aufwendungen für Personal, Reise, Logistik, Projektleitung oder Fremddienstleister berechnen.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 9 Projektstornierung durch den Kunden
- Bei Stornierung nach Vertragsschluss kann Pamsound eine angemessene Entschädigung für Aufwand, disponierte Ressourcen und entgangenen Gewinn verlangen.
- Individuell bestellte, produzierte oder konfigurierte Komponenten können vollständig berechnet werden.
§ 10 Baustellen- und Installationsvoraussetzungen
- Zum Installationstermin müssen alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Stromanschlüsse, Internet-/Netzwerkverbindungen, abgeschlossene Vorarbeiten, freie Montageflächen und Zugang zum Objekt.
§ 11 Monteur-, Warte- und Ausfallzeiten
- Kann Personal von Pamsound aus Gründen des Kunden nicht arbeiten oder muss warten, können Monteurzeiten, Wartezeiten, Fahrtkosten, Reisezeiten und weitere Ausfallkosten berechnet werden.
§ 12 Änderungen des Leistungsumfangs
- Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche gelten als Change Request.
- Pamsound setzt solche Änderungen um, soweit sie technisch, terminlich und wirtschaftlich möglich sind.
- Mehrkosten und Verzögerungen werden gesondert abgestimmt und berechnet.
§ 13 Technische Infrastruktur des Kunden
- Der Kunde ist für geeignete Strom-, Netzwerk-, Internet- und IT-Infrastruktur verantwortlich.
- Pamsound haftet nicht für Störungen, die auf unzureichende kundenseitige Infrastruktur zurückzuführen sind.
§ 14 Einsatz von Dritten
- Pamsound darf Subunternehmer, Fachbetriebe oder freie Mitarbeitende einsetzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
§ 15 Eigentumsvorbehalt und Demontage
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Pamsound.
- Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Pamsound Vorbehaltsware zurückfordern und, soweit rechtlich zulässig, demontieren lassen.
§ 16 Abnahme, Projektabschluss und Gewährleistung
- Nach Fertigstellung fordert Pamsound den Kunden zur Abnahme auf.
- Wesentliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; offensichtliche Mängel sollten innerhalb weniger Werktage schriftlich gemeldet werden.
- Bei berechtigten Mängeln kann Pamsound nachbessern oder Ersatz liefern.
§ 17 Medieninhalte, Software und Lizenzen
- Installierte Systeme dienen als technische Infrastruktur.
- Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass für Musik, Videos, Streaming, TV-Inhalte oder sonstige Medien alle notwendigen Rechte und Lizenzen vorliegen.
§ 18 Fernwartung und Systemzugriff
- Soweit technisch vorgesehen, darf Pamsound Systeme zur Diagnose, Wartung oder Fehlerbehebung per Fernzugriff prüfen.
- Der Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.
§ 19 Vermietung von Medien- und Veranstaltungstechnik
- Bei Mietleistungen prüft der Kunde die Mietsachen bei Übergabe und behandelt sie sorgfältig.
- Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust, soweit er diese zu vertreten hat.
§ 20 Haftung
- Pamsound haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
- Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt deutsches Recht.
- Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Pamsound.
§ 23 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand
Juli 2026