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Rechtliches

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Projekt-, Technik-, Licht- und Soundleistungen von Pamsound.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Pamsound

Pamsound · [Anschrift ergänzen] · [Rechtsform / Inhaber ergänzen]

Hinweis: Diese Fassung ist als strukturierte Arbeitsvorlage gedacht und sollte vor Veröffentlichung rechtlich geprüft sowie mit deinen tatsächlichen Unternehmensdaten ergänzt werden.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Lieferungen und Leistungen von Pamsound gegenüber Unternehmern, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Pamsound ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, Annahme eines Angebots, vereinbarte Vorauszahlung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
  3. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Text- oder Schriftform.

§ 3 Angebotsunterlagen, Planungen und Rechte

  1. Konzepte, Kalkulationen, Zeichnungen, Visualisierungen, technische Planungen und Dokumentationen bleiben Eigentum von Pamsound beziehungsweise urheberrechtlich geschützt.
  2. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit Zustimmung zulässig.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und gegebenenfalls Transport-, Verpackungs-, Versand- oder Versicherungskosten.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können Projektleistungen anteilig bei Auftragserteilung, Lieferbereitschaft und Abnahme berechnet werden.
  3. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.

§ 5 Finanzierung und Bereitstellung

  1. Bei Finanzierung über Leasing- oder Finanzierungspartner hat der Kunde erforderliche Übergabe-, Übernahme- oder Abnahmebestätigungen rechtzeitig zu unterzeichnen.
  2. Wird ein Termin durch den Kunden verschoben, obwohl Ware bereitgestellt ist, können Lager-, Transport- und Organisationskosten entstehen.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt rechtzeitig alle baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen bereit.
  2. Dazu gehören insbesondere Strom, Netzwerk, Zugang zu Montageflächen, freie Arbeitsbereiche und erreichbare Ansprechpartner.
  3. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können Mehrkosten auslösen.

§ 7 Liefer- und Leistungszeiten

  1. Liefer- und Installationstermine werden projektbezogen abgestimmt.
  2. Fristen beginnen erst, wenn technische Fragen geklärt, notwendige Vorleistungen erbracht und fällige Zahlungen eingegangen sind.
  3. Höhere Gewalt oder nicht von Pamsound zu vertretende Ereignisse verlängern Fristen angemessen.

§ 8 Terminverschiebung durch den Kunden

  1. Kann eine Leistung wegen fehlender Voraussetzungen vor Ort nicht erbracht werden, gilt dies als kundenseitige Terminverschiebung.
  2. Pamsound kann dadurch entstehende Aufwendungen für Personal, Reise, Logistik, Projektleitung oder Fremddienstleister berechnen.
  3. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 9 Projektstornierung durch den Kunden

  1. Bei Stornierung nach Vertragsschluss kann Pamsound eine angemessene Entschädigung für Aufwand, disponierte Ressourcen und entgangenen Gewinn verlangen.
  2. Individuell bestellte, produzierte oder konfigurierte Komponenten können vollständig berechnet werden.

§ 10 Baustellen- und Installationsvoraussetzungen

  1. Zum Installationstermin müssen alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere Stromanschlüsse, Internet-/Netzwerkverbindungen, abgeschlossene Vorarbeiten, freie Montageflächen und Zugang zum Objekt.

§ 11 Monteur-, Warte- und Ausfallzeiten

  1. Kann Personal von Pamsound aus Gründen des Kunden nicht arbeiten oder muss warten, können Monteurzeiten, Wartezeiten, Fahrtkosten, Reisezeiten und weitere Ausfallkosten berechnet werden.

§ 12 Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche gelten als Change Request.
  2. Pamsound setzt solche Änderungen um, soweit sie technisch, terminlich und wirtschaftlich möglich sind.
  3. Mehrkosten und Verzögerungen werden gesondert abgestimmt und berechnet.

§ 13 Technische Infrastruktur des Kunden

  1. Der Kunde ist für geeignete Strom-, Netzwerk-, Internet- und IT-Infrastruktur verantwortlich.
  2. Pamsound haftet nicht für Störungen, die auf unzureichende kundenseitige Infrastruktur zurückzuführen sind.

§ 14 Einsatz von Dritten

  1. Pamsound darf Subunternehmer, Fachbetriebe oder freie Mitarbeitende einsetzen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.

§ 15 Eigentumsvorbehalt und Demontage

  1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Pamsound.
  2. Bei erheblichem Zahlungsverzug kann Pamsound Vorbehaltsware zurückfordern und, soweit rechtlich zulässig, demontieren lassen.

§ 16 Abnahme, Projektabschluss und Gewährleistung

  1. Nach Fertigstellung fordert Pamsound den Kunden zur Abnahme auf.
  2. Wesentliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen; offensichtliche Mängel sollten innerhalb weniger Werktage schriftlich gemeldet werden.
  3. Bei berechtigten Mängeln kann Pamsound nachbessern oder Ersatz liefern.

§ 17 Medieninhalte, Software und Lizenzen

  1. Installierte Systeme dienen als technische Infrastruktur.
  2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass für Musik, Videos, Streaming, TV-Inhalte oder sonstige Medien alle notwendigen Rechte und Lizenzen vorliegen.

§ 18 Fernwartung und Systemzugriff

  1. Soweit technisch vorgesehen, darf Pamsound Systeme zur Diagnose, Wartung oder Fehlerbehebung per Fernzugriff prüfen.
  2. Der Zugriff erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen.

§ 19 Vermietung von Medien- und Veranstaltungstechnik

  1. Bei Mietleistungen prüft der Kunde die Mietsachen bei Übergabe und behandelt sie sorgfältig.
  2. Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 20 Haftung

  1. Pamsound haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

  1. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
  2. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Pamsound.

§ 23 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand

Juli 2026

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